Unsere Allgemeinverfügung
An alle Personen, die sich im Mittleren Schlossgarten in 70173 Stuttgart aufhalten und aufhalten wollen und diese Möglichkeit auch die nächsten 20 Jahre haben wollen
Allgemeinverfügung zur Anordnung zum Aufenthalts- und BetretungsGEBOTs und zur Erweiterung der Zeltstadt
1. Aufenthalts- und BetretungsGEBOT
1.1 Alle Personen, die sich in dem beigefügten Plan gekennzeichneten Bereich des Mittleren Schlossgartens in 70173 Stuttgart aufhalten, ohne hierzu besonders berechtigt zu sein, haben diesen Bereich jetzt sofort zu verlassen.
1.2 Darüberhinaus wird es allen Personen ohne besondere Berechtigung untersagt ab der jetzigen Bekanntgabe den gekennzeichneten Bereich im Mittleren Schlossgarten zu betreten oder sich dort aufzuhalten. Zu diesen Personen gehören Einsatzkräfte der Polizei, beauftragte Mitarbeiter der Bahn AG und der von ihr mit den Bauarbeiten oder der Sicherung des Baugeländes beauftragten Firmen, sowie die beauftragten Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg oder der von den zuständigen Landesbehörden beauftragten Firmen.
1.3 Als besonders berechtigt gelten insbesondere verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger, Parkschützer, Einsatzkräfte der Demosanitäter, des Deeskalationsteams, Mitglieder der Arbeitsbereiche Versorger, Moderation, Aktionstraining und Mitarbeiter des AK Jura und des Lauti-Teams. Sie haben spätestens zu Beginn/Bekanntgabe der Einsatzmaßnahmen der Polizei im Mittleren Schlossgarten den gekennzeichneten Bereich unverzüglich zu betreten und sich dort aufzuhalten.
1.4 Für den Fall, dass Parkschützer den genannten Bereich nicht fristgerecht betreten oder sich dort nicht aufhalten wollen, soll sie der Blitz treffen.
2. Erweiterung der Zeltstadt
2.1 Alle mitgebrachten campingartigen Behausungen (Zelte, Planen, Unterstände, Baumhäuser) werden unverzüglich aufgebaut. Die campingartigen Behausungen werden mit den mitgebrachten Sachen (Schlafsäcke, Matten, Liegen, Kochgerätschaften) eingerichtet.
2.2 Für den Fall, dass Sie die campingartigen Behausungen sowie die anderen unter 2.1 genannten Sachen trotz dieser Anordnung nicht aufbauen, soll Sie der Blitz treffen.
3. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1.1, 1.2, 2.1 dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
(öffentlich verkündet am 12. Januar 2012 um 8.00 Uhr im Mittleren Schlossgarten – Unser Park!)